Corona-Infos

⏰ Letzte Aktualisierung: 11.12.

  • Änderungen der staatlichen Corona-Regelungen gelten nicht immer automatisch für den kirchlichen Bereich. Maßgeblich sind die Regeln, die der Kirchenvorstand im Rahmen der Vorgaben des Landes und der Landeskirche beschließt.
  • In allen Räumlichkeiten und im Freien auf dem gesamten Gelände der Kirchengemeinde Steenfelde gelten folgende Abstandsregeln: Kein Abstand ist nötig bei Personen aus einem Haushalt und zwei weiteren aus demselben Haushalt in nicht wechselnder Zusammensetzung. Darüber hinaus gilt ein ständiger Mindestabstand von 1½ bis 2 Metern.
  • Diese Abstandsregeln gelten grundsätzlich ohne Unterschied auch für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.
  • In der Kirche und der Friedenskapelle besteht durchgängige Maskenpflicht. Die Maske darf von am Gottesdienst beteiligten Personen beim Sprechen oder Vorsingen abgelegt werden.
  • Beim Betreten und Verlassen unserer Räumlichkeiten müssen die Hände desinfiziert werden.
  • Name und Telefonnummer der Teilnehmer von allen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Kirchengemeinde müssen dokumentiert werden.
  • Toilettenräume dürfen nur von einer Person zur Zeit betreten werden. Bei Benutzung ist die Tür abzuschließen.
  • Personen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Erkrankung zurückzuführen sein könnten (z.B. Erkältungssymptome) ist der Zutritt zu Räumlichkeiten und Veranstaltungen der Kirchengemeinde nicht gestattet.
  • Husten und niesen Sie bitte in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
  • Zur Zeit ist kein Gemeindegesang möglich.
  • 11.12. | Warnstufe 1: Bei nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen gilt für Volljährige in geschlossenen Räumen 2G (nur Geimpfte oder Genesene) und Maskenpflicht mit mindestens FFP2-Standard, im Freien 3G.
  • 11.12. | Warnstufe 2: Bei nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt für Volljährige in geschlossenen Räumen 2G (nur Geimpfte oder Genesene) und Maskenpflicht mit mindestens FFP2-Standard, im Freien 2G.
  • 11.12. | Warnstufe 3: Bei nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gilt für Volljährige in geschlossenen Räumen 2G-Plus (nur Geimpfte oder Genesene, beide jeweils vor nicht mehr als 24 Stunden negativ getestet) und Maskenpflicht mit mindestens FFP2-Standard, im Freien 2G.
  • 11.12. | Als gültige Tests gelten nur nachgewiesene PCR- oder Antigen-Tests in einem Testzentrum, einer Praxis, einer Apotheke oder ein beaufsichtigter Selbsttest.
  • Bitte den Abschnitt Allgemeines beachten (s.o.).
  • Insbesondere im Vorraum der Kirche muss Gedränge vermieden werden.
  • Erdgeschoss der Kirche haben ca. 42 Personen Platz. Die Empore darf nur betreten werden, wenn im Erdgeschoss alle Plätze belegt sind, und erst nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Küsterin oder Kirchenvorsteher. Wenn ein Chor die Empore besetzt, darf sie außerdem nur von Organisten genutzt werden.
  • In der Friedenskapelle haben ca. 30 Personen Platz.
  • Bei voller Besetzung der Kirche oder der Friedenskapelle dürfen leider keine weiteren Personen eingelassen werden.
  • Die abgesperrten Bänke in der Kirche dürfen nicht genutzt werden.
  • Gemeindegesang ist derzeit nicht möglich.
  • Die in der Kirche ausgelegten Gesangbücher verbleiben in den jeweiligen Kirchenbänken.
  • Taufen finden übergangsweise in separaten kurzen Taufgottesdiensten am Sonntag statt.
  • Das Abendmahl wird vorerst nicht gefeiert.
  • Andachten zur Einsargung finden nicht statt.
  • Bitte den Abschnitt Allgemeines beachten (s.o.).
  • Ggf. können mehr Personen in die Kirche kommen als im Hauptgottesdienst, wenn das Traupaar unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Abstandsregeln unserer Kirchengemeinde (nicht des Staates!) einen Sitzplan mit Namen und Telefonnummern anfertigt und die Gäste entsprechend informiert. Die Sitzordung ist mit dem Pfarramt abzustimmen.
  • Bitte den Abschnitt Allgemeines beachten (s.o.).
  • Im großen Saal des Gemeindehauses sind maximal 16 Personen zulässig, im kleinen maximal 7 Personen. Bei geöffneter Trennwand sind maximal 26 Personen zulässig.
  • Vor, während und nach der Veranstaltung ist für eine gute Belüftung zu sorgen.
  • Für Chorproben in Gebäuden wie im Freien gilt neben dem grundsätzlichen Abstand zwischen allen Sängern und Instrumentalisten (siehe Allgemeines) ein Mindesabstand aller Teilnehmer von 3 Metern zur Chorleitung soweit letzterer möglich ist.
  • Die Gruppen- und Chorleiter sind für die Einhaltung der Corona-Regelungen verantwortlich. Leiter sind die im Gemeindebrief und auf der Homepage genannten Ansprechpartner.
  • Bitte den Abschnitt Allgemeines beachten (s.o.).
  • Teetafeln können zur Zeit nicht stattfinden.
  • Bitte den Abschnitt Allgemeines beachten (s.o.).
  • Geburtstagsbesuche sind nur mit Einverständnis der Besuchenden und der zu Besuchenden möglich.

Ein Wort zum Schluss

Wir bitten alle Gemeindeglieder, sich selbstständig auf dieser Seite auf dem Laufenden zu halten. Wir bitten auch darum, diese Infos an diejenigen weiterzugeben, die keinen Zugang zu Online-Informationen haben.

Bei aller Aufregung und allen Vorsichtsmaßnahmen bekennen wir, dass Jesus Christus Herr der Lage ist: Ihm ist alle Macht im Himmel und auf Erden gegeben (Matthäus 28,18), auch über das Corona-Virus. Wir vertrauen darauf, dass er uns durch die nächsten Wochen begleitet und wollen aufmerksam dafür sein, was er in dieser Zeit mit jedem von uns und mit unserer Gemeinde vorhat.

Gottes Segen euch und Ihnen!
Der Kirchenvorstand