🙌 Amtshandlungen
🌷 Tod und Trauer
👪 Mitglied werden
- Aufnahme oder Wiederaufnahme von Nichtkirchenmitgliedern
- Umpfarrung aus einer anderen Kirchegemeinde der Landeskirche Hannovers
- Wechsel aus der reformierten in die lutherische Landeskirche
Hinweise: 1 Mitglieder einer nichtevangelischen Kirche müssen zuerst austreten und im Anschluss in die Evangelisch-lutherische Kirche wieder eintreten. 2 Durch die Abgabe eines dieser Formulare ändert sich nur die Kirchenzugehörigkeit, nicht aber die Gemeindezugehörigkeit. Diese hängt von ihrem angemeldeten Wohnsitz ab. Möchten Sie zusätzlich Mitglied der Kirchengemeinde Steenfelde werden, benötigen Sie im zweiten Schritt den Umpfarrungsantrag.
💶 Spendenkonto
Kirchengemeinde Steenfelde
IBAN: DE16 2859 0075 6102 0362 00
BIC: GENODEF1LER
Ostfriesische Volksbank eG